Wer mit der Situation leben muss, arbeitslos oder anderweit knapp bei Kasse zu sein, ruft schnell nach einem Kredit bei Arbeitslosigkeit. Windige Anbieter und Experten für Kreditbetrug wissen das und stehen schon Gewehr bei Fuß. Gibt es im Fall der Arbeitslosigkeit aber Möglichkeiten, seriös an eine „Finanzspritze“ zu kommen?

 

Kredit bei Arbeitslosigkeit – ein schwieriges Unterfangen

Oft fragen Betroffene, ob es nicht möglich wäre, einen Kredit bei Arbeitslosigkeit, Hartz I oder geringem Einkommen zu erhalten. Die Antwort lautet: Im Grunde nein, doch die Lage ist nicht aussichtslos! Zunächst aber der dringende Rat: Fallen Sie nicht auf unseriöse Darlehnsgeber oder Betrüger herein. Sie locken mit Angeboten wie:
Kredit trotz Arbeitslosigkeit (Hartz IV),
Kredit ohne Bonitätsprüfung,
Kredit bei Überschuldung und Ähnlichem.
Lassen die Finger davon, meistens sehen Sie keinen müden Cent! Denken Sie immer daran:
Niemand verleiht Geld, wenn er nicht weiß, dass er es zurückbekommt.
Der Grundsatz trifft auch auf Kredite ohne Schufa zu, die von ausländischen Banken kommen. Von ihnen werden ebenso Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Haushaltrechnungen verlangt. Danach entscheiden die Geldgeber, ob und zu welchem Zinssatz sie Ihnen ein Darlehen gewähren. Sind Sie als Antragsteller arbeitslos, Hartz IV-Empfänger oder befinden sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage, fallen Sie bei allen Banken durchs Raster.

 

Ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer kann helfen

Ihre Chancen, einen Kredit bei Arbeislosigkeit zu erhalten, erhöhen sich, bringen Sie einen zweiten Kreditnehmer oder einen Bürgen mit. Diese Person muss die geforderte Bonität mitbringen, da sie im Notfall für Sie einspringen muss. Das Problem: Wer kommt als Bürge oder zweiter Kreditnehmer infrage, wen kann ich ansprechen? In der Regel werden das Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Geschwister) oder gute Freunde sein. Bedenken Sie aber, wenn diese Menschen für Sie zahlen sollen, sind familiere Verwerfungen bzw. zerbrochene Freundschaften nicht selten die Folge. Setzten Sie sich deshalb vor Übernahme einer Bürgschaft mit dem Partner an einen Tisch und besprechen Ihr Problem in aller Offenheit. Überzeugen Sie ihn, dass Sie in der Lage sind, den Kredit ohne seine Hilfe regelmäßig abzuzahlen. Ehrlichkeit währt auch hier, wie man so schön sagt, am längsten.

 

Nur auf eine Ausfallbürgschaft einlassen

Sind Sie mit Ihrem Bürgen einig, gehen Sie zur Bank oder suchen sich online einen Kreditanbieter. Das können Sie über einen Vergleichsrechner oder einen Marktplatz für Kredite von Privat problemlos tun. Ihr Bürge muss aber wissen, dass kein Kreditgeber vom Gesetz verpflichtet ist, ihn über die Konsequenzen seines Tuns aufzuklären. Einmal unterschrieben, ist eine Bürgschaft vor Gericht selten anfechtbar. Ihr Bürge sollte sich deshalb nur auf eine gebräuchliche Ausfallbürgschaft einlassen. Bei dieser Art von Bürgschaft muss er nämlich erst einspringen, wenn der Gläubiger alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen ausgeschöpft hat, um an sein Geld zu kommen. Trotzdem überlegen Sie bitte genau, ob Sie einen Bürgen benennen. Verzichten Sie in schwierigen Lebenssituationen lieber auf das Darlehen. Sicher finden sie auch andere Wege, Ihrer misslichen Situation zu entkommen.